OnlWahlV

Online-Wahl-Verordnung

Verordnung über die technischen und organisatorischen Vorgaben für die Durchführung einer Online-Wahl im Rahmen des Modellprojekts nach § 194a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Vom 23.9.2020

§ 19

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.