Verordnung über die technischen und organisatorischen Vorgaben für die Durchführung einer Online-Wahl im Rahmen des Modellprojekts nach § 194a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Vom
23.9.2020
§ 19
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.