Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen
Vom
31.3.2004
Zuletzt geändert am
10.10.2013
§ 2
Inhaber des Schutzrechts
Das ausschließliche Recht auf die Verwendung und Verwertung des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen steht dem Nationalen Olympischen Komitee für Deutschland und dem Internationalen Olympischen Komitee zu.