NpSG

Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz

Vom 21.11.2016

Zuletzt geändert am 21.6.2024

§ 5

Einziehung

1Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach § 4 bezieht, können eingezogen werden. 2§ 74a des Strafgesetzbuches ist anzuwenden.