Verordnung über die notarielle Fachprüfung
Vom 7.5.2010
Zuletzt geändert am 24.11.2023
1Der Prüfungsausschuss stellt die Gesamtnote der mündlichen Prüfung fest. 2Bei der Ermittlung der Gesamtnote werden der Vortrag mit 30 Prozent und das Gruppenprüfungsgespräch mit 70 Prozent berücksichtigt.