NordSBefV

Nordsee-Befahrensverordnung

Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee

Vom 25.4.2023

§ 1

Zweck

Diese Verordnung regelt zum Schutz der Natur und Landschaft und der Tier- und Pflanzenwelt das Befahren der Bundeswasserstraßen in den nach Landesrecht in der Nordsee ausgewiesenen Nationalparken, um zur Erreichung der Schutzzwecke dieser Nationalparke beizutragen.