Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen
Vom 14.12.1970
Neugefasst am 12.10.1990
Zuletzt geändert am 25.11.2003
Neben der Vergleichsmiete sind Umlagen, Zuschläge und Vergütungen entsprechend den Vorschriften der §§ 20 bis 27 zulässig.