NMV

Neubaumietenverordnung 1970

Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen

Vom 14.12.1970 (BGBl. I S. 1660)

Neugefasst am 12.10.1990 (BGBl. I S. 2204)

Zuletzt geändert am 25.11.2003 (BGBl. I S. 2346)

Teil I
Allgemeine Vorschriften
§ 1Anwendungsbereich der Verordnung
Teil II
Zulässige Miete für öffentlich geförderte Wohnungen
1. Abschnitt
Ermittlung der Kostenmiete
§ 3Erstmalige Ermittlung der Kostenmiete
2. Abschnitt
Ermittlung der Vergleichsmiete
§ 11Erstmalige Bestimmung der Vergleichsmiete
Teil III
Zulässige Miete für preisgebundene steuerbegünstigte und frei finanzierte Wohnungen
§ 16Ermittlung der Kostenmiete für Wohnungen, die mit Wohnungsfürsorgemitteln gefördert sind
Teil IV
Umlagen, Zuschläge und Vergütungen
§ 20Umlagen neben der Einzelmiete
Teil V
Schlußvorschriften
§ 29Auskunftspflicht des Vermieters

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