NDWV

Notfall-Dosiswerte-Verordnung

Verordnung zur Festlegung von Dosiswerten für frühe Notfallschutzmaßnahmen

Vom 29.11.2018

§ 5

Entsprechende Anwendung der Strahlenschutzverordnung

Für die Schätzung der Dosiswerte nach dieser Verordnung gelten die §§ 1 und 171 sowie die Anlage 18 der Strahlenschutzverordnung entsprechend.