Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung
Vom 1.11.2006
Zuletzt geändert am 18.12.2025
Gerichtsstand ist der Ort des Netzanschlusses und der Anschlussnutzung.