NATO-Vertrag

NATO-Vertrag

Der Nordatlantikvertrag

Vom 4.4.1949

Zuletzt geändert am 17.10.1951

Art. 14

[Maßgeblicher Wortlaut. Hinterlegung]

1Der Vertrag, dessen englischer und französischer Wortlaut in gleicher Weise maßgebend ist, wird in den Archiven der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt. 2Diese Regierung übermittelt den Regierungen der anderen Unterzeichnerstaaten ordnungsgemäß beglaubigte Abschriften.