NamÄndG

Namensänderungsgesetz

Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen

Vom 5.1.1938

Neugefasst am 26.3.2021

Zuletzt geändert am 4.5.2021

§ 11

Die §§ 1 bis 3, 5 und 9 finden auch auf die Änderung von Vornamen Anwendung.