Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
Vom
5.1.1938
Zuletzt geändert am
17.12.2008
§ 1
Der Familienname eines deutschen Staatsangehörigen oder eines Staatenlosen, der seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Deutschen Reich hat, kann auf Antrag geändert werden.