NachwV

Nachweisverordnung

Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen

Vom 20.10.2006 (BGBl. I S. 2298)

Zuletzt geändert am 28.4.2022 (BGBl. I S. 700)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1Anwendungsbereich
Teil 2
Nachweisführung über die Entsorgung von Abfällen
§ 2Kreis der Nachweispflichtigen und Form der Nachweisführung
Abschnitt 1
Nachweis über die Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung
§ 3Entsorgungsnachweis
Abschnitt 2
Nachweisführung über die durchgeführte Entsorgung
§ 10Begleitschein
Abschnitt 4
Elektronische Nachweisführung
§ 17Grundsatz
Teil 3
Registerführung über die Entsorgung von Abfällen
§ 23Kreis der Registerpflichtigen

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