Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen
Vom
20.7.1995
Zuletzt geändert am
23.10.2024
§ 1
Anwendungsbereich
1Dieses Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer.
2Praktikanten, die gemäß § 22 Absatz 1 des Mindestlohngesetzes als Arbeitnehmer gelten, sind Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes.