NachwG

Nachweisgesetz

Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen

Vom 20.7.1995

Zuletzt geändert am 23.10.2024

§ 1

Anwendungsbereich

1Dieses Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer. 2Praktikanten, die gemäß § 22 Absatz 1 des Mindestlohngesetzes als Arbeitnehmer gelten, sind Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes.