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NABEG
Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz
Vom 28.7.2011 (BGBl. I S. 1690)
Zuletzt geändert am 8.5.2024 (BGBl. I S. Nr. 151)
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1
Grundsatz
§ 2
Anwendungsbereich, Verordnungsermächtigung
§ 3
Begriffsbestimmungen
§ 3a
Zusammenarbeit von Bund und Ländern
Abschnitt 2
Bundesfachplanung
§ 4
Zweck der Bundesfachplanung
§ 5
Inhalt der Bundesfachplanung
§ 5a
Verzicht auf Bundesfachplanung
§ 5b
Zusammentreffen mehrerer Vorhaben in der Bundesfachplanung
§ 6
Antrag auf Bundesfachplanung
§ 7
Festlegung des Untersuchungsrahmens
§ 8
Unterlagen
§ 9
Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
§ 10
Erörterungstermin
§ 11
Vereinfachtes Verfahren
§ 12
Abschluss der Bundesfachplanung
§ 13
Bekanntgabe und Veröffentlichung der Entscheidung
§ 14
Einwendungen der Länder
§ 15
Bindungswirkung der Bundesfachplanung
§ 16
Veränderungssperren
§ 17
Bundesnetzplan
Abschnitt 3
Planfeststellung
§ 18
Erfordernis einer Planfeststellung
§§ 19–20
(weggefallen)
§ 21
Einreichung des Plans und der Unterlagen
§ 22
Anhörungsverfahren
§ 23
Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 24
Planfeststellungsbeschluss
§ 25
Änderungen im Anzeigeverfahren
§ 26
Zusammentreffen mehrerer Vorhaben
§ 27
Vorzeitige Besitzeinweisung und Enteignungsverfahren
§ 28
Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung
Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften
§ 29
Projektmanager
§ 30
Kostenpflichtige Amtshandlungen
§ 30a
Geheimhaltung und Datenschutz, Barrierefreiheit
§ 30b
Weitere Verfahrensanordnungen
Abschnitt 5
Behörden und Gremien
§ 31
Zuständige Behörde
§ 32
Bundesfachplanungsbeirat
Abschnitt 6
Sanktions- und Schlussvorschriften
§ 33
Bußgeldvorschriften
§ 34
Zwangsgeld
§ 35
Übergangsvorschriften
§ 36
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