MwStRL

Mehrwertsteuer-Richtlinie

Richtlinie (EU) 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem

Vom 28.11.2006

Zuletzt geändert am 16.1.2019

TITEL II
RÄUMLICHER ANWENDUNGSBEREICH

Art. 5

Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck:

(1) „Gemeinschaft“ und „Gebiet der Gemeinschaft“: das Gebiet aller Mitgliedstaaten im Sinne der Nummer 2;
(2) „Mitgliedstaat“ und „Gebiet eines Mitgliedstaats“: das Gebiet jedes Mitgliedstaats der Gemeinschaft, auf den der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft gemäß dessen Artikel 299 Anwendung findet, mit Ausnahme der in Artikel 6 dieser Richtlinie genannten Gebiete;
(3) „Drittgebiete“: die in Artikel 6 genannten Gebiete;
(4) „Drittland“: jeder Staat oder jedes Gebiet, auf den/das der Vertrag keine Anwendung findet.