MwStRL

Mehrwertsteuer-Richtlinie

Richtlinie (EU) 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem

Vom 28.11.2006

Zuletzt geändert am 16.1.2019

Art. 335

Die Lieferung eines Gegenstands an einen steuerpflichtigen Veranstalter öffentlicher Versteigerungen gilt als zum Zeitpunkt des Verkaufs dieses Gegenstands im Wege der öffentlichen Versteigerung erfolgt.