MwStRL

Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie

Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem

Vom 11.12.2006

Zuletzt geändert am 11.3.2025

Titel XII
SONDERREGELUNGEN
Kapitel 1
Sonderregelung für Kleinunternehmen
Abschnitt

Art. 280a

Für die Zwecke dieses Kapitels bezeichnet der Ausdruck

1. „Jahresumsatz im Mitgliedstaat“ den jährlichen Gesamtbetrag der Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen ohne Mehrwertsteuer eines Steuerpflichtigen in diesem Mitgliedstaat in einem Kalenderjahr;
2. „Jahresumsatz in der Union“ den jährlichen Gesamtbetrag der Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen ohne Mehrwertsteuer eines Steuerpflichtigen im Gebiet der Gemeinschaft in einem Kalenderjahr.