Richtlinie (EU) 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem
Vom
28.11.2006
Zuletzt geändert am
16.1.2019
Abschnitt 3
Gemeinsame Bestimmungen für die Abschnitte 1 und 2
Art. 166
Falls erforderlich unterbreitet die Kommission dem Rat so rasch wie möglich Vorschläge über gemeinsame Modalitäten für die Anwendung der Mehrwertsteuer auf die in den Abschnitten 1 und 2 genannten Umsätze.