Richtlinie (EU) 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem
Vom
28.11.2006
Zuletzt geändert am
16.1.2019
Abschnitt 3
Steuerbefreiungen für bestimmte Beförderungsleistungen
Art. 142
Die Mitgliedstaaten befreien die innergemeinschaftliche Güterbeförderung nach oder von den Inseln, die die autonomen Regionen Azoren und Madeira bilden, sowie die Güterbeförderung zwischen diesen Inseln von der Steuer.