Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie
Vom
24.2.2021
Zuletzt geändert am
12.12.2023
§ 66
Löschung einer Warnmitteilung
Die zuständige Behörde, die die Warnmitteilung getätigt hat, löscht die Warnmitteilung im Binnenmarkt-Informationssystem unverzüglich, spätestens jedoch drei Tage nach Aufhebung der in § 64 Absatz 1 genannten Entscheidung.