Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie
Vom 24.2.2021
Zuletzt geändert am 12.12.2023
(1) Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.
(2) Mit der staatlichen Prüfung wird überprüft, ob die auszubildende Person das allgemeine und berufsspezifische Ausbildungsziel erreicht hat.