MStV

Medienstaatsvertrag

Vom 23.4.2020

Zuletzt geändert am 14.3.2025

§ 31m

Kodex zum Einsatz künstlicher Intelligenz

1 2Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio können in ihren Angeboten einem öffentlich-rechtlichen Profil entsprechend künstliche Intelligenz einsetzen. 3Hierzu und zur Nutzung künstlicher Intelligenz in weiteren Bereichen legen sie in einem gemeinsamen Kodex Grundsätze für die Entwicklung und den Einsatz entsprechender Systeme fest.