MStV

Medienstaatsvertrag

Vom 23.4.2020

Zuletzt geändert am 16.5.2023

2. Unterabschnitt
Telemedien

§ 17

Allgemeine Grundsätze, Zulassungs- und Anmeldefreiheit

1 2Telemedien sind im Rahmen der Gesetze zulassungs- und anmeldefrei. 3Für die Angebote gilt die verfassungsmäßige Ordnung. 4Die Vorschriften der allgemeinen Gesetze und die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der persönlichen Ehre sind einzuhalten.