Medizinprodukte-Anwendermelde- und Informationsverordnung
Verordnung über die Meldung von mutmaßlichen schwerwiegenden Vorkommnissen bei Medizinprodukten sowie zum Informationsaustausch der zuständigen Behörden
Vom
21.4.2021
§ 9
Unterrichtung des Bundesministeriums für Gesundheit durch die zuständige Bundesoberbehörde
Die zuständige Bundesoberbehörde informiert das Bundesministerium für Gesundheit unverzüglich über alle eingehenden Meldungen, die schwerwiegende Vorkommnisse mit Todesfolge oder sonstige besonders bedeutsame schwerwiegende Vorkommnisse betreffen.