MOG

Marktorganisationsgesetz

Gesetz zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen

Vom 31.8.1972

Neugefasst am 7.11.2017

Zuletzt geändert am 23.10.2024

Abschnitt 7
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 35

Geltungsbereich der Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung

Die nach § 12 Absatz 1 Satz 1 anzuwendenden Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung sowie die auf Zölle für Marktordnungswaren und Ausfuhrabgaben anzuwendenden Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung gelten, unabhängig von dem Recht des Tatortes, auch für Taten, die außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes begangen werden.