Gesetz zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
Vom 31.8.1972
Neugefasst am 7.11.2017
Zuletzt geändert am 23.10.2024
Marktordnungsstelle im Sinne dieses Gesetzes ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Bundesanstalt).