MitbestG

Mitbestimmungsgesetz

Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer

Vom 4.5.1976 (BGBl. I S. 1153)

Zuletzt geändert am 7.8.2021 (BGBl. I S. 3311)

Erster Teil
Geltungsbereich
§ 1Erfaßte Unternehmen
Zweiter Teil
Aufsichtsrat
Erster Abschnitt
Bildung und Zusammensetzung
§ 6Grundsatz
Zweiter Abschnitt
Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder
Erster Unterabschnitt
Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner
§ 8
Zweiter Unterabschnitt
Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer, Grundsatz
§ 9
Dritter Unterabschnitt
Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte
§ 10Wahl der Delegierten
Vierter Unterabschnitt
Unmittelbare Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
§ 18
Fünfter Unterabschnitt
Nichterreichen des Geschlechteranteils durch die Wahl
§ 18a
Sechster Unterabschnitt
Weitere Vorschriften über das Wahlverfahren sowie über die Bestellung und Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern
§ 19Bekanntmachung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Dritter Abschnitt
Innere Ordnung, Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats
§ 25Grundsatz
Dritter Teil
Gesetzliches Vertretungsorgan
§ 30Grundsatz
Vierter Teil
Seeschiffahrt
§ 34
Fünfter Teil
Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 35(weggefallen)

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