Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen
Vom
21.12.2023
Zuletzt geändert am
2.12.2024
§ 2
Umfang der Besteuerung
Die Mindeststeuer umfasst den Primärergänzungssteuerbetrag nach den §§ 8 bis 10, den Sekundärergänzungssteuerbetrag nach den §§ 11 bis 14 sowie den nationalen Ergänzungssteuerbetrag nach den §§ 90 bis 93.