Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen
Vom
21.12.2023
Zuletzt geändert am
2.12.2024
§ 100
Auswirkung auf die Abkommensberechtigung
Die Besteuerung nach diesem Gesetz oder nach einer ausländischen Vorschrift, die den Vorschriften der Richtlinie (EU) 2022/2523 entspricht, begründet keine Berechtigung zur Anwendung eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.