MindZV

Mindestzuführungsverordnung

Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung

Vom 18.4.2016

Zuletzt geändert am 7.7.2020

Anlage 1

(zu § 15 Absatz 1)


Angaben zur Beteiligung der Versicherten an den Erträgen im Geschäftsjahr …



Erträge:

Kapitalerträge… Euro
Risikoergebnis… Euro
übriges Ergebnis… Euro
Summe… Euro

Aufgliederung der Beteiligung der Versicherten an den Erträgen:

Rechnungszins… Euro
Direktgutschrift… Euro
Zuführung zur RfB… Euro
Summe… Euro

Die Ertragsquellen sind die anzurechnenden Kapitalerträge, das Risikoergebnis (soweit positiv) und das übrige Ergebnis (soweit positiv) im Sinne der §§ 6 bis 8 der Mindestzuführungsverordnung für den überschussberechtigten Versicherungsbestand. Der Eintrag „–“ bedeutet, dass die betreffende Ertragsquelle mit einem Verlust abgeschlossen hat.