MindZV

Mindestzuführungsverordnung

Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung

Vom 18.4.2016

Zuletzt geändert am 7.7.2020

§ 12

Methode zur Bewertung der Zinssatzverpflichtung eines Versicherungsvertrags

1Zu jedem Ermittlungszeitpunkt ist der nach § 11 bestimmte Bezugszins mit dem höchsten in den nächsten 15 Jahren für einen Vertrag maßgeblichen Rechnungszins zu vergleichen. Ist der Bezugszins kleiner als der höchste maßgebliche Rechnungszins, ist die Zinssatzverpflichtung zu bewerten, indem

1. für den Zeitraum der nächsten 15 Jahre jeweils das Minimum aus dem für das jeweilige Jahr maßgeblichen Rechnungszins und dem Bezugszins und
2. für den Zeitraum nach Ablauf von 15 Jahren der jeweils maßgebliche Rechnungszins
3zugrunde gelegt wird. Im Übrigen sind dieselben Berechnungs- und Bewertungsansätze wie bei der Deckungsrückstellung anzuwenden.