Min/TafelWV

Mineral- und Tafelwasser-Verordnung

Verordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser

Vom 1.8.1984

Zuletzt geändert am 20.6.2023

5. Abschnitt
Schlußbestimmungen

§ 18

Trinkwasser

Für Trinkwasser, das nicht die Anforderungen des § 2 oder des § 10 erfüllt und in zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Fertigpackungen in den Verkehr gebracht wird, gilt § 15 entsprechend.