MessEV

Mess- und Eichverordnung

Verordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt sowie über ihre Verwendung und Eichung

Vom 11.12.2014 (BGBl. I S. 2010, 2011)

Zuletzt geändert am 11.12.2024 (BGBl. I S. Nr. 411)

Abschnitt 1
Anwendungsbereich, Ausnahmen, Begriffsbestimmungen
§ 1Anwendungsbereich für Messgeräte und Teilgeräte
Abschnitt 2
Regelungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von Messgeräten
Unterabschnitt 1
Wesentliche Anforderungen an Messgeräte
§ 7Allgemeine wesentliche Anforderungen und Feststellung der Einhaltung von Fehlergrenzen
Unterabschnitt 2
Regelungen im Zusammenhang mit der Konformitätsbewertung
§ 9Konformitätsbewertungsverfahren
Unterabschnitt 3
Kennzeichnung, Aufschriften und beizufügende Informationen
§ 13Gemeinsame Vorschriften für Kennzeichnungen und Aufschriften von Messgeräten und sonstigen Messgeräten
Abschnitt 3
EG-Bauartzulassung und EG-Ersteichung
§ 18Verfahrensgrundsätze, wesentliche Anforderungen
Abschnitt 4
Pflichten der Verwender
Unterabschnitt 1
Allgemeine Pflichten der Verwender
§ 22Verkehrsfehlergrenzen
Unterabschnitt 2
Pflichten der Verwender bei besonderen Verwendungen
§ 27Verwenden von Ausschankmaßen
Unterabschnitt 3
Öffentliche Waage
§ 30Pflichten beim Verwenden einer öffentlichen Waage
Abschnitt 5
Eichung und Befundprüfung
§ 33Pflichten der antragstellenden Person bei der Eichung
Abschnitt 7
Prüfstellen für die Eichung von Messgeräten für Elektrizität, Gas, Wasser oder Wärme und Instandsetzer
Unterabschnitt 1
Staatlich anerkannte Prüfstellen
§ 42Antrag und Anerkennung
Unterabschnitt 2
Prüfstellenleitung
§ 45Leitung und stellvertretende Leitung
Unterabschnitt 3
Betrieb der staatlich anerkannten Prüfstelle
§ 49Bezeichnung und Anzeige der staatlich anerkannten Prüfstelle
Unterabschnitt 4
Instandsetzer
§ 54Befugniserteilung an Instandsetzer
Abschnitt 8
Meldeverfahren der Behörden
§ 56Meldeverfahren
Abschnitt 9
Bußgeldvorschriften, Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 57Ordnungswidrigkeiten

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