Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
Vom
25.10.1994
Zuletzt geändert am
24.6.2024
§ 93
Amtssprache und Gerichtssprache
1Die Sprache vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und vor dem Bundespatentgericht ist deutsch.
2Im übrigen finden die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes über die Gerichtssprache Anwendung.