1Die Richtlinie 2003/6/EG und die Richtlinien 2004/72/EG, 2003/125/EG und 2003/124/EG der Kommission sowie die Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission werden mit Wirkung vom 3. Juli 2016 aufgehoben. 2Bezugnahmen auf die Richtlinie 2003/6/EG gelten als Bezugnahmen auf diese Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang II dieser Verordnung zu lesen.