Verordnung zur Vergütung der Anwendung von Arzneimitteln mit monoklonalen Antikörpern
Vom
21.4.2021
Zuletzt geändert am
3.4.2023
§ 6
Außerkrafttreten
1Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.
2Die §§ 1 bis 3 treten mit Ablauf des 7. April 2023 außer Kraft.