Art. 78
Jeder Beamte leistet folgenden Amtseid:
„Ich schwöre, daß ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, Verfassung und Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“
2Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.