LuftVZO

Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Vom 19.6.1964

Zuletzt geändert am 11.12.2024

§ 106a

Selbstbehalt

1Die Vereinbarung eines Selbstbehaltes des Versicherungsnehmers ist zulässig. 2Der Selbstbehalt kann dem Anspruch des Dritten jedoch nicht entgegengehalten werden.