LPartG

Lebenspartnerschaftsgesetz

Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft

Vom 16.2.2001

Zuletzt geändert am 11.6.2024

Abschnitt 6
Übergangsvorschriften

§ 21

Anwendung eherechtlicher Regelungen auf Lebenspartnerschaften

Regelungen zu Ehegatten und Ehen, die nach dem 22. Dezember 2018 in Kraft treten, gelten entsprechend für Lebenspartner und Lebenspartnerschaften, wenn nichts anderes bestimmt ist.