LMEV

Lebensmitteleinfuhr-Verordnung

Verordnung über die Durchführung der veterinärrechtlichen Kontrollen bei der Einfuhr und Durchfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs aus Drittländern sowie über die Einfuhr sonstiger Lebensmittel aus Drittländern

Vom 8.8.2007

Neugefasst am 15.9.2011

Zuletzt geändert am 27.9.2017

Abschnitt 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmung

§ 1

Anwendungsbereich

Diese Verordnung gilt für die Einfuhr und die Durchfuhr von Lebensmitteln und, soweit dies ausdrücklich bestimmt ist, lebenden Tieren im Sinne des § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches.