LDSG

Landesdatenschutzgesetz

Landesdatenschutzgesetz für Baden-Württemberg

Vom 12.6.2018 (GBl. 2018, 173)

Zuletzt geändert am 6.12.2022 (GBl. S. 622, 631)

Geltungsbereich: Baden-Württemberg (BW)

ABSCHNITT 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1Zweck des Gesetzes
ABSCHNITT 2
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 4Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten
ABSCHNITT 3
Rechte der betroffenen Person
§ 8Beschränkung der Informationspflicht
ABSCHNITT 5
Unabhängige Aufsichtsbehörden
§ 20Errichtung
ABSCHNITT 6
Sanktionen
§ 28Ordnungswidrigkeiten

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