LBO

Landesbauordnung

Landesbauordnung für Baden-Württemberg

Vom 5.3.2010

Zuletzt geändert am 18.3.2025

§ 28d

Nutzungsänderungen und bauliche Änderungen im Bestand bei Bauteilen in Rettungswegen

Für die Anforderungen an den Feuerwiderstand der Bauteile in Rettungswegen gilt § 27f entsprechend.