LBO 2019

Landesbauordnung

Landesbauordnung für Baden-Württemberg

Vom 5.3.2010

Zuletzt geändert am 20.11.2023

§ 63

Verbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte

Sind Bauprodukte entgegen § 21 mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet, so kann die Baurechtsbehörde die Verwendung dieser Bauprodukte untersagen und deren Kennzeichnung entwerten oder beseitigen lassen.