Landesbauordnung für Baden-Württemberg
Vom 5.3.2010
Zuletzt geändert am 20.11.2023
Lüftungsanlagen, raumlufttechnische Anlagen und Warmluftheizungen müssen betriebssicher und brandsicher sein; sie dürfen den ordnungsgemäßen Betrieb von Feuerungsanlagen nicht beeinträchtigen.