(1)
Käse wird nach dem Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse in folgende Käsegruppen eingeteilt:
Käsegruppe | Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse |
Hartkäse | 56% oder weniger |
Schnittkäse | mehr als 54% bis 63% |
Halbfester Schnittkäse | mehr als 61% bis 69% |
Sauermilchkäse | mehr als 60% bis 73% |
Weichkäse | mehr als 67% |
Frischkäse | mehr als 73%. |
(1a) Absatz 1 gilt nicht für
(2) Standardsorten mit Ausnahme von Schichtkäse und der Standardsorten bei Sauermilchkäse werden abweichend von Absatz 1 nach dem Mindestgehalt an Trockenmasse in Käsegruppen nach Anlage 1 eingeteilt.