Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte
Vom
20.12.1988
Zuletzt geändert am
22.12.2023
§ 62
Rechtsverordnungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften, die auf Grund von Vorschriften erlassen worden sind, auf die dieses Gesetz verweist, gelten auch für die Krankenversicherung der Landwirte.