KStTG

Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz

Gesetz über die Meldepflicht von Anbietern und den automatischen Austausch von Informationen in Steuersachen bei Kryptowerte-Dienstleistungen

Vom 22.12.2025

Abschnitt 2
Sorgfaltspflichten

§ 3

Identifizierung zu meldender Nutzer und zu meldender beherrschender Personen

Ein Anbieter muss einen Kryptowerte-Nutzer oder eine beherrschende Person ab dem Tag als zu meldenden Nutzer oder zu meldende beherrschende Person behandeln, an dem er ihn oder sie nach den in diesem Abschnitt bestimmten Verfahren als solchen oder solche identifiziert hat.