KStTG

Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz

Gesetz über die Meldepflicht von Anbietern und den automatischen Austausch von Informationen in Steuersachen bei Kryptowerte-Dienstleistungen

Vom 22.12.2025

§ 21

Anwendungsbestimmung

Die Pflichten nach den Abschnitten 2 bis 5 sind erstmals für das Kalenderjahr 2026 zu erfüllen.