KrWaffKontrG

Kriegswaffenkontrollgesetz

Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes

Vom 20.4.1961 (BGBl. I S. 444)

Neugefasst am 22.11.1990 (BGBl. I S. 2506)

Zuletzt geändert am 19.2.2025 (BGBl. I S. Nr. 47)

Erster Abschnitt
Genehmigungsvorschriften
§ 1Begriffsbestimmung
Zweiter Abschnitt
Überwachungs- und Ausnahmevorschriften
§ 12Pflichten im Verkehr mit Kriegswaffen
Dritter Abschnitt
Besondere Vorschriften für Atomwaffen
§ 16Nukleare Aufgaben im Nordatlantischen Bündnis
Vierter Abschnitt
Besondere Vorschriften für biologische und chemische Waffen sowie für Antipersonenminen und Streumunition
§ 18Verbot von biologischen und chemischen Waffen
Fünfter Abschnitt
Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 19Strafvorschriften gegen Atomwaffen
Sechster Abschnitt
Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 26Vor Inkrafttreten des Gesetzes erteilte Genehmigungen

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